Allgemeine Geschäftsbedingungen – In-Store Music Solution (AGB-IM)

1. Leistungsbereitstellung und Verantwortlichkeiten des Kunden

1.1 Der Anbieter betreibt die In-Store Musiklösung als Managed Service.

1.2 Der Kunde ist für die technische Umgebung am Einsatzort verantwortlich. Der Kunde stellt eine stabile Internetverbindung und Stromversorgung sicher und betreibt die Hardware ordnungsgemäß gemäß Anleitung. 

1.3 Der Kunde ist verpflichtet, unbefugte Nutzung zu verhindern und alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

1.4 Der Anbieter haftet nicht für Betriebsstörungen, die durch die Kundeninfrastruktur (z.B. unzureichendes Internet, Stromausfälle), mangelhafte Installation, Systeme Dritter oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden.

2. Detaillierter Leistungsumfang

2.1 Musikinhalte: Der Anbieter übernimmt die Einrichtung und Erstbespielung der Musikplayer, die laufende Erstellung und Optimierung von Playlists („Custom Soundtracks“), regelmäßige Musikaktualisierungen, die zeitliche Steuerung der Musikwiedergabe sowie eine im Angebot definierte Anzahl an Sonderanpassungen (z. B. saisonal). 

2.2 Software & Betrieb: Der Anbieter stellt die proprietäre Softwareplattform und Backend-Infrastruktur bereit und überwacht den Systemstatus sowie die Geräteverbindungen (Monitoring). 

2.3 Hardware: Der Anbieter stellt Musikplayer-Hardware zur Miete bereit, übernimmt die Remote-Konfiguration und tauscht defekte Geräte im Rahmen dieses Vertrages aus.

3. Nicht enthaltene Leistungen (Out-of-Scope)

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Bestandteil des Vertrages und können nach gesonderter Vereinbarung berechnet werden. Dies umfasst insbesondere zusätzliche Musikupdates, individuelle Softwareentwicklung, Vor-Ort-Services sowie Änderungen der Systemarchitektur oder Zonierung.

4. Support und Service Levels (SLA)

4.1 Supportanfragen werden an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erstmals bearbeitet (Reaktionszeit). 

4.2 Bei hardwarebedingten Ausfällen, die nicht per Remote-Wartung behoben werden können, veranlasst der Anbieter innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Fehlerdiagnose den Versand eines Ersatzgeräts (Best-Effort). Die Versandkosten trägt der Anbieter.

5. Umgang mit Hardware und Eigentumsvorbehalt

5.1 Sämtliche Hardware verbleibt zu jeder Zeit im Eigentum des Anbieters. Das Verlustrisiko geht mit der Anlieferung auf den Kunden über.

5.2 Defekte oder ausgetauschte Geräte sind auf Kosten des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts, nachweislich zum Rückversand an den Anbieter aufzugeben.

5.3 Geräte, die aufgrund der dauerhaften Schließung eines oder mehrerer Standorte nicht länger benötigt werden, sind auf Kosten des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Schließung, nachweislich zum Rückversand an den Anbieter aufzugeben, sofern keine andere Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter getroffen wurde.

5.4 Nach regulärer Beendigung des Vertrages sind sämtliche überlassene Geräte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende, nachweislich zum Rückversand an den Anbieter aufzugeben. Die kündigende Partei trägt die Kosten für den Rückversand, einschließlich etwaiger Einfuhrzölle und Zollzuschläge.

5.5 Bei nicht erfolgter Rücksendung oder Beschädigung, die über die übliche Abnutzung hinausgeht, berechnet der Anbieter Ersatzkosten gemäß der jeweils gültigen Entschädigungsstaffel.

5.6 Stellt sich nach Rücksendung eines als defekt gemeldeten Geräts heraus, dass kein technischer Mangel vorliegt oder der Defekt nachweislich durch unsachgemäße Handhabung (z.B. grobe Missachtung der Installationsanleitung, Sturzschäden) verursacht wurde, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die angefallenen Prüf-, Reparatur- und Versandkosten in Rechnung zu stellen. Bei irreparablen Schäden durch unsachgemäße Nutzung greift die Regelung zum Wertersatz gemäß der jeweils gültigen Entschädigungsstaffel.

6. Lizenzen und Freistellung (GEMA & Co.)

6.1 Die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe der Musik sind nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, diese Rechte eigenständig einzuholen und zu vergüten.

6.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder GVL) vollumfänglich frei, die aus der fehlenden, unvollständigen oder verspäteten Einholung der erforderlichen Rechte zur öffentlichen Wiedergabe durch den Kunden resultieren. Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Anbieters ein.

7. Vergütung, Preisanpassung und Zahlungsverzug

7.1 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten wiederkehrenden Gebühren maximal einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen angemessen zu erhöhen, um gestiegene Personal-, Infrastruktur- oder Lizenzkosten auszugleichen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 3 % der bisherigen Gebühr, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu. 

7.2 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Leistungen auszusetzen. Die vertragliche Zahlungspflicht des Kunden für die bereitgestellte Infrastruktur bleibt auch während einer solchen berechtigten Leistungsaussetzung unberührt.

8. Vertraulichkeit und Referenznennung

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten kaufmännischen und technischen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. 

8.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden auf seiner Website und in Marketingmaterialien als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Schriftform widerspricht.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

9.4 Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

9.5 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

10. Datenschutz und Höhere Gewalt

10.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sofern erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. 

10.2 Keine Partei haftet für Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt.

11. Änderung der AGB und Schlussbestimmungen

11.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Frist zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. 

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: Mai 2026

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